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  • AutorenbildRA Steinbacher

Es ist keine Nachsicht zu erwarten - Pflegestrafrecht in Corona-Zeiten

Speziell die Pflege erfährt dieser Tage eine bisher kaum dagewesene gesellschaftliche Anerkennung. Natürlich wäre es schön, wenn es nicht einer Pandemie bedurft hätte, um zu diesem Geisteswandel zu kommen. Noch schöner wäre es, wenn sich diese Anerkennung künftig auch auf dem Konto Pfleger*innen bemerkbar machen würde und sich nicht in regem Applaus vom Fenster oder Balkon erschöpft.


Soweit möglich wird versucht die Pflege zu entlasten, ganz konkret etwa durch Aussetzung von MDK-Prüfungen oder Besuchen der Heimaufsicht. Dieser Umstand darf aber nicht zur Annahme führen, dass im pflegerischen Bereich bei staatlichen Behörden (selbst bei Überlastung) beide Augen zugedrückt werden. Pflegerische Sorgfaltspflichten sind weiterhin strikt zu wahren. Mit Nachsicht ist nicht zu rechnen, wie ein Fall aus Wolfsburg zeigt: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/corona-todesfaelle-in-altenheim-in-wolfsburg-staatsanwaltschaft-will-pflegeakten-einsehen-a-ef1dc030-676d-4208-acb8-991524bf00d4. Die hohe Fallzahl von Corona-Infektionen in der Einrichtung führte hier direkt zur Suche nach Verantwortlichen. Mit weiterer Ausbreitung des Virus werden auch die Ermittlungsverfahren gegen Pflegefachpersonen oder Einrichtungsleiter*innen womöglich weiter steigen. Der beste Schutz im Strafverfahren ist dann eine saubere Dokumentation. Für organisatorisch Verantwortliche wiederum könnte ein effektiver Leitfaden zum pflegerischen Umgang mit der jetzigen Situation (insb. Hygiene, Vorsichtsmaßnahmen etc.) entlastend wirken.

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