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Minimalist Treppe

REFERENZEN

In strafrechtlichen Fällen hat Diskretion nicht nur in einem ohnehin so sensiblen Bereich wie der Pflege oberste Priorität. Selbst dann wenn ein Strafverfahren erfolgreich zu Ende geführt wurde, möchte niemand in der Öffentlichkeit mit einer Straftat in Verbindung gebracht werden. An dieser Stelle erhalten Sie daher nur einen groben, selbstredend anonymisierten, Überblick über bisher geführte Mandate. In nahezu allen pflegestrafrechtlichen Fällen konnte eine Einstellung ohne öffentliche Hauptverhandlung oder ein Freispruch erreicht werden.


Verteidigung von Einzelpersonen:


- Verteidigung eines Vorgesetzten des Intensivpflegers und Serienmörders Niels Högel vor dem Landgericht Oldenburg wegen des Vorwurfs der Beihilfe zum Totschlag durch Unterlassen (Freispruch),

- Verteidigung eines Vorstands eines Trägers für stationäre Einrichtungen und ambulante Dienste wegen des Vorwurfs der Veruntreuung von Arbeitnehmerentgelten,


- Verteidigung einer Leitungsperson in der so genannten AWO-Affäre wegen eines Untreuevorwurfs,

- Verteidigung von Geschäftsführerinneren und Geschäftsführern ambulanter Dienste und Intensivpflegedienste gegen den Vorwurf des Abrechnungsbetruges,


- Verteidigung von Pflegefach- und Hilfskräften wegen unterschiedlichster Vorwürfe, wie Körperverletzungsdelikten, Misshandlung Schutzbefohlener oder Tötungsdelikten in Pflegeheimen, ambulanten Diensten oder im Krankenhaus,


- Verteidigung von Fachkräften in Einrichtungen der Behindertenhilfe wegen des Vorwurfs der Freiheitsberaubung,

- Verteidigung von Führungspersonen wegen Corona-Ausbrüchen in stationären Pflegeeinrichtungen.



Beratung von Unternehmen:


- Begleitung einer Einrichtung der Behindertenhilfe bei umfassenden Ermittlungen wegen angeblicher Freiheitsberaubung und Zwangsmedikation,


- Begleitung diverser stationärer Einrichtungen wegen vermeintlicher Körperverletzungs- oder Tötungsdelikten des Personals,

- Beratung eines Anbieters von medizintouristischen Dienstleistungen (strafrechtliche Vertragsprüfung),

- Begleitung einer Einrichtung der Jugendhilfe bei umfassenden Ermittlungen wegen eines Übergriffs externer Personen auf die betreuten Jugendlichen und Hausfriedensbruch zu Lasten der Einrichtung.

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