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Leute-Gehen

ALLGEMEINES STRAFRECHT

Ich verteidige auch im Allgemeinen Strafrecht - jenseits des Strafrechts in der Pflege. Das Allgemeine Strafrecht umfasst all das, was man für gewöhnlich unter Strafrecht versteht. Dazu gehören im Wesentlichen Verstöße gegen Strafvorschriften aus dem Strafgesetzbuch: Vom Diebstahl bis zum Raub, von Nötigung bis Erpressung, von Körperverletzung bis hin zum Mord.


Auch Spezialmaterien weisen in der Regel einen Bezug zum Allgemeinen Strafrecht auf. Es ist dabei so vielfältig und bunt wie das Leben selbst.​

Wie auch immer der Vorwurf gegen Sie lauten soll, Sie können mit meiner vorurteilsfreien Unterstützung rechnen. Insofern schließe ich keinerlei Deliktsgruppen bei meiner Tätigkeit pauschal aus.

Für weitere Informationen besuchen Sie gerne meine Homepage: ra-steinbacher.de

Allgemeines Strafrecht: Über uns
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