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STRAFRECHT 
IN DER PFLEGE

Beratung und Verteidigung

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Verteidigung im Pflegestrafrecht

IHR ANWALT

Ich stehe Ihnen in allen Fragen des Pflegestrafrechts zur Verfügung. Sie werden bundesweit durchaus eine Reihe von Anwält*innen finden, die im Bereich Medizinstrafrecht tätig sind. Den Schwerpunkt auf die Pflegebranche setzen dabei aber nur sehr wenige. Die meisten fokussieren sich auf die Beratung von Ärzt*innen. Doch im Pflegestrafrecht gibt es viele Besonderheiten zu beachten.

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TÄTIGKEITSSCHWERPUNKT: PFLEGESTRAFRECHT

Die Pflegebranche steht in der öffentlichen Wahrnehmung unter Generalverdacht. Im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen nicht etwa die großartigen Leistungen, die durch ambulante Pflegedienste und stationäre Einrichtungen tagtäglich trotz geringer personeller und finanzieller Ressourcen erbracht werden, sondern Vorwürfe wie Abrechnungsbetrug, pflegerische Vernachlässigung, Missbrauch Schutzbefohlener, illegale Beschäftigung oder Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen.


Nur allzu leicht leiten die Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren gegen Pflegekräfte, das Leitungspersonal oder Vorstände ein. Egal ob Sie als Alten- oder Krankenpfleger*in, Pflegedienstleitung oder Geschäftsführer*in tätig sind: Ein Strafverfahren kann im Pflegesektor jede*n treffen und beruflich das Ende bedeuten.


Wenn Sie mit einer polizeilichen Durchsuchung Ihrer Privat- und Geschäftsräume, einem Todesermittlungsverfahren oder einer Abrechnungsauffälligkeit im Rahmen der MDK-Prüfung konfrontiert werden sollten, biete ich Ihnen schnellstmöglich engagierte und fachlich versierte Rechtsberatung und strafrechtliche Verteidigung – immer mit Blick auf die Besonderheiten der Pflegebranche. 

ABRECHNUNGSBETRUG

Vor allem ambulante Pflegedienste sehen sich häufig dem Vorwurf ausgesetzt, gegenüber den Kranken- und Pflegekassen nicht erbrachte oder nicht qualifikationsgemäß erbrachte Leistungen abgerechnet zu haben. Kaum ein Vorwurf wird so leichtfertig erhoben wie der des Abrechnungsbetrugs.

KÖRPERVERLETZUNG

Gerade in stationären Pflegeeinrichtungen, stellenweise jedoch auch in der ambulanten Versorgung, können Strafanzeigen wegen Körperverletzung drohen. Diese beruhen meist nicht darauf, dass Pflegekräfte ihre Bewohner*innen oder Klient*innen direkt geschlagen haben sollen. Meistens geht es um einen sogenannten Fahrlässigkeitsvorwurf.

TÖTUNGSDELIKTE

Wenn in der Pflege von Tötungsdelikten die Rede ist, können düstere Assoziationen geweckt werden: Viele denken an Altenpflegerinnen, die dem Leid älterer Menschen aus falsch verstandener Barmherzigkeit ein Ende setzen, so genannte „Todesengel“ oder den Krankenpfleger der durch absichtlich provozierte Notsituationen als „Retter“ erscheinen will – was häufig misslingt. Die Realität ist eine andere.

MISSHANDLUNG SCHUTZBEFOHLENER

In einer stationären Pflegeeinrichtung kann es immer wieder zu Missständen kommen: Vorstellbar sind beispielsweise Hygienedefizite, personelle Unterbesetzung oder aber mangelhafte Pflege. Kaum ein Vorwurf wiegt für eine Pflegeeinrichtung aber schlimmer als die Misshandlung Schutzbefohlener. Umso wichtiger ist es, diesem schweren Vorwurf möglichst besonnen zu begegnen.

SCHEINSELBSTSTÄNDIGKEIT

Aufgrund des Personalmangels in der Pflegebranche entscheiden sich viele Einrichtungsleiter*innen dafür über Vermittlungsagenturen selbstständige Pflegekräfte zu engagieren. Inzwischen kommt es deshalb häufiger zu Ermittlungsverfahren wegen des Vorenthaltens von Arbeitsentgelten.

KORRUPTION IM GESUNDHEITSWESEN

Seit 2016 gibt es mit den Straftatbeständen § 299a und § 299b StGB Vorschriften zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen. Mangels nachvollziehbarer Rechtsprechung ist mitunter völlig unklar, welche wirtschaftlichen Kooperationsformen in der Pflegebranche strafbar sein könnten – und welche eben nicht.

FREIHEITSBERAUBUNG

In Pflegeeinrichtungen, aber auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe, ist es gängige Praxis: Bewohner*innen werden zu ihrem eigenen Schutz körperlich fixiert. Die Fixierung ist, wie auch einige Landesheimgesetze klarstellen, stets auf das notwendige Maß zu beschränken. Unterlaufen bei der Fixierung Fehler, ermittelt die Staatsanwaltschaft nicht zimperlich.

ZWANGSMEDIKATION

In stationären Pflegeeinrichtungen kommt es häufig vor, dass die Bewohner*innen ihre Medikamente nicht einnehmen möchten. Natürlich dürfen die Medikamente den Bewohner*innen jetzt nicht einfach gewaltsam eingeflößt werden. Doch auch andere Wege der Medikamentengabe können problematisch sein und von den Ermittlungsbehörden als Körperverletzung oder Nötigung eingestuft werden.

STRAFRECHT (ALLGEMEIN)

Das Allgemeine Strafrecht umfasst all das, was man für gewöhnlich unter Strafrecht versteht. Dazu gehören im Wesentlichen Verstöße gegen Strafvorschriften aus dem Strafgesetzbuch: Vom Diebstahl bis zum Raub, von Nötigung bis Erpressung, von Körperverletzung bis hin zum Mord.

WEITERE RECHTSGEBIETE

Ein Strafverfahren in der Pflegebranche geht meist mit angrenzenden Problemen einher: Beim Abrechnungsbetrug kommen die Kostenträger mit hohen Rückforderungen auf die Pflegedienste zu, bei Tötungs- oder Körperverletzungsdelikte werden Schmerzensgeldansprüche gestellt. Auch in diesen Fällen stehe ich Ihnen zur Seite.

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DIE KANZLEI

Mein Büro befindet sich mitten in der Frankfurter Innenstadt am Kaiserplatz, im denkmalgeschützten Juniorhaus. Dort bin ich in Bürogemeinschaft mit sechs weiteren Kolleginnen und Kollegen tätig, deren Schwerpunkt ebenfalls fast ausschließlich auf der Strafverteidigung liegt.


Die traditionsreiche Bürogemeinschaft firmiert als Fachanwaltskanzlei am Kaiserplatz.

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STANDORT FRANKFURT -
BERATUNG BUNDESWEIT

Mein zentraler Kanzleistandort mitten im Herzen von Frankfurt am Main ist aus jeder Ecke des Bundesgebietes hervorragend zu erreichen. Erstberatungen und Mandatierungen können selbstverständlich aber zunächst auch telefonisch erfolgen. Nach einer vorläufigen Einschätzung Ihres Anliegens können wir gemeinsam entscheiden, ab wann ein persönliches Gespräch notwendig ist.

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KONTAKT

Niemand wünscht es Ihnen und es gibt wenig unangenehmere Situationen als staatliche Ermittlungen gegen die eigene Person. Falls es doch soweit kommen sollte, zögern Sie nicht mich zu kontaktieren. Mein Büro finden Sie in dem abgebildeten Juniorhaus.


Wenn Sie die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, fahren Sie mit den U-Bahnlinien 1 bis 5 oder 8, den Tram-Linien 11, 12 oder 14 bis Willy-Brandt-Platz. Sollten Sie mit dem Auto anreisen steht Ihnen das Parkhaus Kaiserplatz in der Bethmannstraße 50-54 zur Verfügung.

Ich bitte Sie, Termine vorab telefonisch mit meinem Sekretariat zu vereinbaren. Sie erreichen mein Büro von Montag bis Donnerstag von 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr sowie am Freitag von 9 bis 13 Uhr. Gerne können Sie mir auch eine E-Mail schreiben oder das Kontaktformular nutzen.

Friedensstraße 11 / Juniorhaus

60311 Frankfurt am Main

Gerichtsfach 63


kontakt@pflegeverteidiger.de

T: 069 / 75 80 69 0

M: 0170 / 242 54 78

F: 069 / 97 36 67 67

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