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KÖRPERVERLETZUNG IN DER PFLEGE

Ermittlungsverfahren wegen Pflegefehlern - was ist zu tun?

Gerade in stationären Pflegeeinrichtungen, stellenweise jedoch auch in der ambulanten Versorgung, können Strafanzeigen wegen Körperverletzung drohen. Diese beruhen meist nicht darauf, dass Pflegekräfte ihre Bewohner*innen oder Klient*innen direkt geschlagen haben sollen. Meistens geht es um einen sogenannten Fahrlässigkeitsvorwurf.

Wann ist die Pflege fehlerhaft?

Wenn eine pflegebedürftige Person beispielsweise stürzt oder sich Dekubitalulcera bilden, kann dabei der Vorwurf eines Pflegefehlers erhoben werden. Dann möchten meistens die Angehörigen der Betroffenen zivilrechtlichen Schadensersatz einfordern  - zum Einen. Zum Anderen wird aber häufig auch strafrechtlich in der gleichen Sache Anzeige erstattet. Für viele Angehörige bietet das Strafverfahren den Vorteil, vergleichsweise kostengünstig, einen Schadenersatzanspruch geltend machen zu können. Dabei muss aber immer im Einzelfall geklärt werden, ob wirklich ein Pflegefehler vorlag oder aber auch andere Ursachen für die Gesundheitsschädigung des Betroffenen in Betracht zu ziehen sind. Ein Sturz etwa kann auch auf einem – zunächst – unerkannten Schlaganfall beruhen und Dekubitalulcera zeichnen sich gerade dadurch aus, dass sie auch bei tadelloser Pflege auftreten können. Auch bei anderen Problemfeldern wie vermeintlicher Gewichtsabnahme, geringer Flüssigkeitszufuhr oder Verbrühungen muss im Einzelfall geklärt werden, ob tatsächlich eine pflegerische Sorgfaltspflichtverletzung vorlag.

Strafverteidigung bei vermeintlichen Pflegedefiziten setzt pflegerisches Wissen voraus!

Bei einer Verteidigung gegen den Vorwurf eines Pflegefehlers ist neben der strafrechtlichen Argumentationsführung auch der Rückgriff auf pflegefachliches Wissen unverzichtbar. Eine Strafverteidigung wird hier kaum ohne Prüfung der DNQP-Expertenstandards oder Aktualität bestimmter Messverfahren, z. B. der Braden-Skala, auskommen.

Körperverletzung: Über uns
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