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VORGEHEN UND KOSTEN

Kein strafrechtlicher Fall gleicht dem anderen. Kaum ein anwaltlicher Tätigkeitsbereich ist so sensibel wie die Strafverteidigung. Im Zentrum des Mandatsverhältnisses steht Ihr Vertrauen zu und in Ihren Anwalt. Die Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe wird deshalb zum Großteil von Einzelanwälten übernommen. Und das ergibt Sinn: Strafrechtliche Fälle lassen sich häufig kaum mit der Kostenstruktur großer Wirtschaftskanzleien vereinbaren. Ihr Fall wäre dort womöglich nur einer unter vielen anderen. Wenn Sie mich beauftragen erhalten Sie aber eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre Lebenslage - und keine Ware von der Stange.

Eine anwaltliche Tätigkeit ist wie jede Dienstleistung nicht kostenlos. In aller Regel erbringe ich meine Dienstleistung im Bereich des Pflegestrafrechts auf Basis eines Zeithonorars. Dabei werden Sie zu jedem Zeitpunkt transparent über die möglichen Kosten aufgeklärt. Durch blockweise Abrechnungen oder Vorschussregelungen behalten Sie außerdem immer die volle Kostenkontrolle. Bei Straftaten mit betrieblichem Bezug übernimmt im Übrigen häufig die Rechtsschutzversicherung die Kosten für das anwaltliche Honorar. Auch hierzu berate ich Sie gerne.

Vorgehen und Kosten: Über uns
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