Rechtsanwalt - Fachanwalt für Strafrecht - Dipl. Pol.
TÖTUNGSDELIKTE IN DER PFLEGE
Todesermittlungsverfahren in der Pflegeeinrichtungen sind keine Seltenheit
Wenn in der Pflege von Tötungsdelikten die Rede ist, können düstere Assoziationen geweckt werden: Viele denken an Altenpflegerinnen, die dem Leid älterer Menschen aus falsch verstandener Barmherzigkeit ein Ende setzen, so genannte „Todesengel“ oder den Krankenpfleger der durch absichtlich provozierte Notsituationen als „Retter“ erscheinen will – was häufig misslingt. Die Realität ist eine andere. Es gibt zwar immer wieder Fälle von Mord und Totschlag in der Pflege, das sind aber absolute Ausnahmen.
Schwerpunkt: Fahrlässige Tötung in der Pflege
Die große Masse an Ermittlungsverfahren gibt es wegen fahrlässiger Tötung. Diese können auf mutmaßlichen Pflegefehlern beruhen: Druckgeschwüre, Stürze oder etwaige Unterernährung können allesamt für alte oder kranke Menschen zum Tod führen. Nicht selten kommt es dann zu einer Strafanzeige durch die Angehörigen, die zwar auf verständlicher Trauer beruht, letztlich aber meist wegen der Aussicht auf Schadenersatzansprüche erstattet wird.
Viele Sachverhalte können zu einem Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung führen
Es gibt aber auch komplexere Sachverhaltskonstellationen: So kann es passieren, dass eine demenzkranke Bewohnerin mit Hinlauftendenzen im Hochsommer unbemerkt die Einrichtung verlässt, sich im nahegelegen Wald verirrt und dort an Dehydration verstirbt. Strafrechtlich würde dann der Frage nachgegangen, ob die Einrichtung ein ausreichendes Sicherungssystem vorhalten konnte, um genau solche Fälle zu verhindern.
Wie sollte der Verteidiger bei schweren Vorwürfen vorgehen?
Wie auch immer der Vorwurf lauten mag, die Verteidigung muss pflegefachlich argumentieren. Das betrifft zum Einen die kritische Lektüre der rechtsmedizinischen Gutachten, zum Anderen die pflegepraktische Einschätzung des Verhaltens der involvierten Pflegekräfte oder der Schutzsysteme der Einrichtung.