Der BGH hat in einer für das Pflegestrafrecht abermals wegweisenden Entscheidung ein Urteil des Landgerichts Landshut wegen einer Medikamentenverwechslung in einer Pflegeeinrichtung aufgehoben (https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=112583&pos=0&anz=606). Der BGH bemängelt insbesondere, dass das LG Landshut sich nicht ausreichend mit der Frage befasst hätte, ob eine der angeklagten Pflegerinnen nicht einen möglicherweise zulässigen Behandlungsabbruch im Sinne gehabt hatte. Ich schreibe hierzu in einem ausführlichen Beitrag in der CAREkonkret 11/21, S. 2.
RA Steinbacher
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